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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 12 A 2846/10   

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https://dejure.org/2011,34779
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 12 A 2846/10 (https://dejure.org/2011,34779)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.03.2011 - 12 A 2846/10 (https://dejure.org/2011,34779)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. März 2011 - 12 A 2846/10 (https://dejure.org/2011,34779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung der tatsächlichen Inanspruchnahme für die Beendigung der öffentlich-rechtlichen Elternbeitragspflicht im Zusammenhang mit Betreuungsleistungen einer Kindertagesstätte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KiBiz § 23; SGB VIII § 90 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Bedeutung der tatsächlichen Inanspruchnahme für die Beendigung der öffentlich-rechtlichen Elternbeitragspflicht im Zusammenhang mit Betreuungsleistungen einer Kindertagesstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2005 - 12 A 2184/03

    Zum Elternbeitrag für die Über-Mittag-Betreuung in Kindertageseinrichtungen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 12 A 2846/10
    Eine weitergehende inhaltliche Ausprägung des Tatbestandsmerkmals der tatsächlichen Inanspruchnahme, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. September 2005 - 12 A 2184/03 -, NWVBl 2006, 266, und vom 2. September 2009 - 12 A 729/09 -, etwa durch eine landesgesetzliche Regelung, die nunmehr Modalitäten eines Betreuungsvertrages mitursächlich für die Entstehung oder Beendigung der öffentlich-rechtlichen Elternbeitragsplicht werden lässt, ist nicht erfolgt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2011 - 12 A 266/10

    § 90 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VIII als Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 12 A 2846/10
    Gemäß der nach wie vor unmittelbar einschlägigen bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage des § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 12 A 266/10 -, ist sowohl für die Entstehung als auch für die Beendigung der Beitragspflicht das Tatbestandsmerkmal der Inanspruchnahme maßgebend.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 12 A 729/09

    Verringerung eines Elternbeitrages aufgrund einer ferienbedingten Schließung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 12 A 2846/10
    Eine weitergehende inhaltliche Ausprägung des Tatbestandsmerkmals der tatsächlichen Inanspruchnahme, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. September 2005 - 12 A 2184/03 -, NWVBl 2006, 266, und vom 2. September 2009 - 12 A 729/09 -, etwa durch eine landesgesetzliche Regelung, die nunmehr Modalitäten eines Betreuungsvertrages mitursächlich für die Entstehung oder Beendigung der öffentlich-rechtlichen Elternbeitragsplicht werden lässt, ist nicht erfolgt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2017 - 12 A 1451/16

    Beitragspflicht durch Aufnahme eines Kindes in einer Tageseinrichtung

    Soweit der vom Verwaltungsgericht angeführte Beschluss des Senats vom 15. März 2011 - 12 A 2846/10 -, juris, dahingehend verstanden werden kann, dass es für die Beitragspflicht allein auf die tatsächliche Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes durch das Kind ankommt und anderslautende Satzungsregelungen unbeachtlich sind, wird daran in Ansehung der vorstehenden Ausführungen ebenfalls nicht festgehalten.
  • VG Köln, 10.06.2016 - 19 K 5836/14
    Das gesetzliche Merkmal der Inanspruchnahme ist offen für eine untergesetzliche Ausgestaltung der Beitragspflicht, die die Beitragspflicht auf den Zeitraum erstreckt, in dem dem Kind ein öffentlich geförderter Betreuungsplatz vertraglich zur Verfügung steht, a.A. wohl OVG NRW, Beschluss vom 15.03.2011 - 12 A 2846/10 -, juris.
  • VG Köln, 13.03.2015 - 19 K 6639/13

    Anforderungen an die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von

    Das gesetzliche Merkmal der Inanspruchnahme ist offen für eine untergesetzliche Ausgestaltung der Beitragspflicht, die die Beitragspflicht auf den Zeitraum erstreckt, in dem dem Kind ein öffentlich geförderter Betreuungsplatz zur Verfügung steht,               a.A. wohl OVG NRW, Beschluss vom 15.03.2011 - 12 A 2846/10 -, juris.
  • VG Köln, 15.02.2016 - 19 K 2430/14

    Anforderungen an die Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung sowie für die

    Das gesetzliche Merkmal der Inanspruchnahme ist offen für eine untergesetzliche Ausgestaltung der Beitragspflicht, die die Beitragspflicht auf den Zeitraum erstreckt, in dem dem Kind ein öffentlich geförderter Betreuungsplatz zur Verfügung steht, a.A. wohl OVG NRW, Beschluss vom 15.03.2011 - 12 A 2846/10 -, juris.
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